Am 23. März 2023 hat die Mitgliederversammlung des JJV Kulmbach einstimmig folgende Änderungen der Vereinsordnung zum “finanziellen Aufwandsersatz bei Unfallfolgen für Jagdhunde im Einsatz” beschlossen:
- Bislang erstattet der Verein 30 % der nachgewiesenen Heilbehandlungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 500,00 € pro Schadensereignis und Hund. Die Versammlung hat beschlossen, den Prozentsatz ab sofort auf 50 % und den Maximalbetrag auf 1000 € zu erhöhen.
- Ferner erstattete die Kreisgruppe bei Tod oder Abhandenkommen des Hundes maximal 800,00 € der nachgewiesenen bisherigen Anschaffungs-, Ausbildungs- und Heilbehandlungskosten des Hundes. Die Versammlung hat beschlossen diesen Betrag künftig auf 1400 € zu erhöhen.
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