Zur Jagd den brauchbaren Hund – dieser Leitsatz des Jagdgebrauchshunde-Verbandes (JGHV) ist das Ziel der Jagdhundeausbildung und der Brauchbarkeitsprüfung, die der JJV Kulmbach jährlich abhält.

Vor dem Beginn der Ausbildung ist unbedingt die Auswahl der für die eigenen Bedürfnisse passenden Jagdhunderasse wichtig.

Neben Rassen, die sich zur Ausbildung als „Allrounder“ eignen gibt es Rassen, die für bestimmte Aufgaben sehr spezialisiert sind. Gewünschte Anlagen sind hier durch jahrzehntelange Zucht hervorgehoben / gefördert. Um die richtige Rasse zu finden, ist es unerlässlich mit Züchtern und Rassekennern zu sprechen um sich zu informieren! Keines Falls sollte das Aussehen, die Felllänge oder die Größe das Hauptkriterium für die Entscheidung zu einer bestimmten Rasse sein. Auch das „Kennen“ EINES, vielleicht besonders positiv oder negativ wahrgenommenen Vertreters einer Rasse sollte nicht das entscheidende Kriterium sein.

Scheuen Sie sich nicht, mehrere Rassen und Züchter kennenzulernen. Schauen Sie sich auf Jagden um. Kommen Sie vielleicht „noch ohne Hund“ mal zum Kurs. Denken Sie daran: Ist der Welpe ist eingezogen, hat man diesen Hund für die nächsten JAHRE!!!

Einen Überblick über die verschiedensten Hunderassen für den jagdlichen Einsatz finden Sie hier.

Hunde anderer Rassen (keine Jagdhunderassen) dürfen vom JJV nicht geprüft werden. 

Darüber hinaus ist wichtig, dass der Hund eine vom JGHV / VDH / FCI anerkannte Ahnentafel (Abstammungsnachweis) hat, also von einem Züchter stammt, der in dem entsprechenden (dem VDH anerkannten) Zuchtverein züchtet. Auf der Seite des JGHV sind die anerkannten Rassezuchtvereine verlinkt! Hunde aus dem Ausland müssen eine von der FCI anerkannte Ahnentafel besitzen.

Finanzieller Aufwandsersatz bei Unfallfolgen der Hunde im jagdlichen Einsatz

Die Mitgliederversammlung hat am 10. März 2017 bzw. mit Änderung am 23. März 2023 folgende Vereinsordnung beschlossen:

Nach der Satzung des Vereins wird der Vereinszweck unter anderem durch die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens verwirklicht (Satzung § 2 Abs. 2 lit. b). Gemäß § 1 Abs. 3 BJagdG sind bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. Hierzu gehört auch der Einsatz brauchbarer Jagdhunde. Die Mitgliederversammlung hat sich deshalb dazu entschlossen, Vereinsmitgliedern, deren brauchbare Jagdhunde bei einem jagdlichen Einsatz verletzt oder getötet wurden oder abhandengekommen sind, nach Maßgabe dieser Vereinsordnung anteilig Aufwendungen zu ersetzen. Auch bei Gesellschaftsjagden, bei denen ein Vereinsmitglied Jagdleiter ist, soll dies für Hunde gelten, deren Eigentümer kein Vereinsmitglied ist. Der Verein erstattet dem Mitglied oder einem Hundeführer, dessen Hund auf einer von einem Mitglied als Jagdleiter geleiteten Gesellschaftsjagd betroffen ist, unter folgenden Voraussetzungen einen entstandenen Aufwand:

  • Ein Hund, der im Eigentum eines Mitglieds der Kreisgruppe Kulmbach steht, ist bei einem jagdlichen Einsatz (insbesondere bei Drückjagd oder Nachsuche) verletzt oder getötet worden oder abhandengekommen. Ebenso wird einem Dritten unter den Voraussetzungen dieser Vereinsordnung Aufwendungsersatz geleistet, der kein Mitglied der Kreisgruppe Kulmbach ist, dessen Hund aber bei einer von einem Mitglied der Kreisgruppe Kulmbach als Jagdleiter geleiteten Gesellschaftsjagd betroffen ist. Als relevantes Schadensereignis im Sinne dieser Vereinsordnung gilt nur, wenn der Hund bei einem jagdlichen Einsatz verletzt oder getötet wurde oder – wenn der Hund zuvor länger als drei Monate im Eigentum des Vereinsmitglieds bzw. des Dritten bei einer Gesellschaftsjagd unter Leitung eines Vereinsmitglieds stand – abhandengekommen ist. Eine Erkrankung oder Vergiftung ist kein relevantes Schadensereignis im Sinne dieser Vereinsordnung.
  • Der betroffene Hund hat vor dem Schadensereignis eine Prüfung über die jagdliche Brauchbarkeit nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes oder einer vergleichbaren Bestimmung mit Erfolg abgelegt.
  • Das Schadensereignis ist unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Schadenseintritt, schriftlich bei dem Vorstand des Vereins zu melden (Ausschlussfrist), die Unterlagen zur Aufwandshöhe können ggf. später nachgereicht werden.
  • Der Verein erstattet 50 % der nachgewiesenen Heilbehandlungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 1000,00 € pro Schadensereignis und Hund.
  • Bei Tod oder Abhandenkommen des Hundes erstattet der Verein maximal 1400,00 € der nachgewiesenen bisherigen Anschaffungs-, Ausbildungs- und Heilbehandlungskosten des Hundes.
  • Das Mitglied bzw. der Dritte (bei einer Gesellschaftsjagd unter Leitung eines Vereinsmitglieds) muss den tatsächlich entstandenen Aufwand und die sonstigen Voraussetzungen mit geeigneten Belegen nachweisen.
  • Ein Aufwandsersatz ist insgesamt ausgeschlossen, wenn das Vereinsmitglied bzw. der Dritte (bei einer Gesellschaftsjagd unter Leitung eines Vereinsmitglieds) für das relevante Schadensereignis von dritter Seite (z. B. Schädiger, Versicherung) eine Erstattung (z. B. Schadenersatz) erhalten hat oder hierauf ein Anspruch besteht.

Ein Rechtsanspruch des Mitglieds bzw. des Dritten (bei einer Gesellschaftsjagd unter Leitung eines Vereinsmitglieds) auf Aufwandsersatz besteht nicht. Die Mitgliederversammlung wird jährlich für das folgende Geschäftsjahr ein Budget für die insgesamt vom Verein für den Aufwandsersatz vorgesehenen Mittel festlegen. Bis zur Höhe dieses Budgets sollen die Aufwendungen den Betroffenen nach der Reihenfolge des Eingangs ihrer Schadensmeldungen ersetzt werden.

Um in den Genuss einer Aufwandsentschädigung zu kommen, nutzen Sie bitte dieses Formular und leiten es an die Vorstandschaft weiter.

Erste Hilfe beim Hund

Unser Mitglied und aktiver Jäger Tierarzt Dr. Thomas Dittus von der Tierklinik Stadtsteinach erläutert nachfolgend, welche Maßnahmen der Hundeführer im Falle einer schnellen Versorgung durchführen sollte.

A. Grundregeln, wie man sich gegenüber dem verletztem Tier verhalten sollte:

  1. Hund als erstes Anleinen
  2. Fang mittels Maulschlaufe zubinden, wenn er aggressiv reagiert (aber keinesfalls, wenn Hund bereits bewußtlos ist oder aus der Nase blutet bzw. sich laufend erbrechen muss oder einen Fremdkörper im Maul hat, der ihn laufend zum Herauswürgen reizt)
  3. Hund auf Rettungsdecke in Stellung Platz befehlen und mit Hilfe der Leine am Ort festbinden, damit er sich nicht doch noch unkontrolliert entfernen kann (dies ist bes. wichtig wenn das Tier unter Schock steht)
  4. Ist Hund teilnahmslos bzw. apathisch Hund ihn so umlegen, dass er in die stabile rechte Seitenlage gelangt
  5. Vertraute Person sollte sich um das verletzte Tier kümmern
  6. Beruhigend einwirken damit Tier Vertrauen fassen kann, dass ihm jetzt geholfen wird und so seine Stress-Situation aufhört und das Tier wieder relaxen kann
  7. Allgemeinzustand des Tieres in Bezug auf Bewußtsein- Atmung-Kreislauf feststellen:

Bewußtsein:

ansprechbar, reagiert auf Berührungen, Streicheln, Schmerzreaktion, teilnahmslos, aggressiv, erregt, friedlich

Atmung:

Atemwege frei machen bzw. freihalten, Zunge herausziehen und dabei auf Zungenfarbe achten ( rosa, blass, blau ), im Falle des Aussetzens der Atmung sofort mit dem Beatmen beginnen, da sonst, wenn das Hirn 3 – 5 Min. ohne Sauerstoffversorgung ist, unreperable Hirnschäden auftreten können; hierzu Kopf des Hundes strecken und Schnauze schließen und über beide Nasenlöcher eigene menschliche Atemluft mit dem Mund dem Tier vollständig einblasen.

Herz/Kreislauf:

bei ausbleibender Herzfrequenz hinter Ellenbogen des Vorderlaufes des Hundes bei rechter Seitenlage mit Herzdruckmassage durch eine flache Hand ( 1 mal / Sek. )beginnen, 10 mal Kompression des Brustkorbes, dann wieder im Wechsel 3 mal Beatmung über die Nase; setzt nach 15 Min. nicht der Herzschlag wieder ein, so ist kein weiterer Erfolg zu erwarten und die Aktion als aussichtslos abzubrechen.

 

B. Normwerte für eine bedenkenlose Situation des Hundes :

  • Atemfrequenz : 10 – 40 Atemzüge/ Min.
  • Atemvolumen : 15 ml/kg KG
  • Herz- bzw. Pulsfrequenz : 60 – 120 Herzschläge/Min.
  • Schleimhautfarbe ( Augen/Genitalien ): blass rosa
  • Kapillarfüllungszeit ( Zahnfleischtest ) : ˂ 2 Sek
  • Körpertemperatur : 38,0 – 39,0 ° C

 

 

Bevor man zum Tierarzt aufbricht sollte man diesen telefonisch kontaktieren und über die Schwere der Verletzung des Hundes informieren, damit er notwendig werdende Vorbereitungsmaßnahmen treffen kann und bis zum Eintreffen des Patienten keine Zeit verloren geht .

 

C. Transport des verletzten Hundes zum Tierarzt

  1. Wenn möglich Tier selber zum Auto laufen lassen
  2. Ist dies nicht möglich, verletztes Tier so vorsichtig tragen, dass es möglichst wenig Schmerzen erleiden muss, ggf. verletzte oder gebrochene Glieder locker hängen lassen kann
  3. Wenn möglich für Fahrer sorgen, damit sich der Besitzer voll um verletztes Tier kümmern kann.

 

D. Häufige Verletzungen

 

1. Verletzungen der Augenlider

  • Kratzen mit der Pfote verhindern
  • Schnellstens Tierarzt aufsuchen
  • Keine Salbe auftragen oder einbringen

 

2. Hornhautverletzungen am Auge

  • Kratzen mit der Pfote verhindern
  • bei Verätzungen infolge Kontakt mit Säure oder Lauge: schnellstens Auge mit sauberen Wasser ausspülen
  • Exophthalmus (Auge aus der Augenhöhle ausgetreten): versuchen Auge in ursprüngliche Ausgangsposition zurückzudrücken
  • sofort Tierarzt aufsuchen

 

3. Schürfverletzungen

  • Haut nur oberflächlich verletzt, Wunde mit physiolog. Kochsalzlösung reinigen und mit Desinfektionsmittel einsprühen
  • Offene Verletzungsstelle, wenn größer mit steriler Kompresse abdecken und diese mittels Mullbinde oder Heftpflaster fixieren
  • Tierarzt zur genaueren Untersuchung aufsuchen

 

4. Schnitt- und Rissverletzungen

  • Haut komplett bis in tiefere Schichten verletzt, Fellhaare rund um die Verletzungsstelle mit Schere oder Einmalrasierer vorsichtig entfernen
  • bei stärkeren Blutungen Druckverband anlegen, um so Blutung zum Stillstand zu bringen
  • bei Durchbluten neue Idealbinde drauf
  • Vorsicht! Kein Abbinden bei Achillessehnen-Verletzungen
  • sofort Tierarzt aufsuche

 

5. Stich- und Schussverletzungen

  • sofort schnellstens Tierarzt aufsuchen, damit mögliche innere Verletzungen durch Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen abgeklärt und evtl. notwendig werdende Operationen sofort eingeleitet  werden können.
  • niemals versuchen eingedrungenen Fremdkörper zu entfernen

 

6. Bissverletzungen

  • sofort Tierarzt aufsuchen, da Ausmaß der Verletzung äußerlich nicht klar ersichtbar sein muss, besonders wenn Wunde stark blutet
  • Verletzungen durch kleine Fremdkörper (wie Dornen oder Glassplitter) können selbst mit spitzer Pinzette entfernt werden, solange sie sich nicht im Auge befinden
  • größere Fremdkörper sind zu belassen und vom Tierarzt zu entfernen

 

7. Verletzungen an den Pfoten

  • sind selten lebensbedrohlich, sollten aber ernst genommen werden, da sie doch stark die Bewegungsfreiheit des Hundes einschränken
  • bluten oft stark, besonders wenn es sich um Schnittverletzungen am Ballen handelt; deshalb gilt es als Erstes Blutungen durch Verband zu stillen und Wunde so abzudecken, dass Infektionsgefahr gebannt wird
  • evtl. kann das Anlegen eines Schuhes Sinn machen, damit der Hund seine Bewegungsfreiheit wieder zurückerhält und die Wund besser abheilen kann

 

8. Verletzungen am Ohr

  • bluten oft stark und müssen mit steriler Kompresse so abgedeckt werden, dass Blutung möglichst zum Stillstand kommt
  • umgehend Tierarzt aufsuchen, besonders wenn sich Hund laufend mit seinen Behängen schüttelt  → Verdacht auf Ohr-Hämatom muss abgeklärt werden
  • umgehend Tierarzt aufsuchen, um bei tieferen Verletzungen Blutung schneller zum Stillstand zu bringen

 

9. Zahn- oder Kieferverletzungen

  • ganzer Zahn ausgebrochen → sofort mit Zahn Tierarzt aufsuchen, damit dieser wieder in den Kiefer reimplantiert werden kann
  • bei zuchttauglichen Hunden sich tierärztliche Bestätigung über Eingriff ausstellen lassen
  • bei Zahnfraktur →  umgehend Tierarzt aufsuchen, um Massnahmen zum Zahnerhalt abzuklären, evtl. Überkronung notwendig und sinnvoll oder Extraktion des kaputten Zahnes

 

10. Fremdkörper in der Mundhöhle

  • wie Knorpelring vom Schlund, der sich beim Fressen über Zunge geschoben hat → umgehend Tierarzt aufsuchen, da sonst Zunge absterben kann
  • wie Knochenring, der sich beim Fressen über Unterkiefer geschoben hat →sofort Tierarzt aufsuchen, da zur Entfernung jeweils Narkose notwendig wird
  • sofern sie nirgends tiefer auf- oder eingespießt sind, können sie selbst entfernt werden

 

11. Offene Thorax- oder Brustverletzungen

  • Atmung nicht mehr möglich ( Pneumothorax ) → sofort schnellstens mit einem feuchten Verbandstuch in der Ausatmungsphase offene Brustkorb-wunde fest abdecken und Tuch auch während des Transportes draufgedrückt lassen
  • schnellstens Tierarzt aufsuchen, da lebensbedrohlicher Zustand für das Tier besteht
  • niemals Schnauze zu binden, da Hund sonst nicht frei atmen kann und Tierarzt auch keine Möglichkeit hat Hund über Tubus zu beatmen bevor er ihn operier

 

12. Offene Bauchverletzungen

  • vorgefallene Organe wie Därme nicht in die Körperhöhle zurückdrücken wollen
  • Bauchwunde mit feuchtem Verbandtuch abdecken
  • Hund bequem lagern mit Wunde nach oben
  • umgehend Tierarzt aufsuchen

 

13. Knochenbrüche

  • bei geschlossenen Frakturen: Tier bequem lagern, immer Fraktur oben liegend, gut gepolstert (mdst. 10 cm dicke Polsterung) transportieren
  • bei offenen Frakturen : Wunde steril mit Kompresse abdecken und verschließen, Tier bequem lagern immer Fraktur oben liegend, gut gepolstert ( mdst. 10 cm dicke Polsterung ) transportieren
  • umgehend Tierarzt aufsuchen

 

14. Schockzustand

  • ausgelöst durch Volumenmangel : Missverhältnis zwischen zirkulierendern den Gefäßen befindlicher und ausgetretener Blutmenge infolge innerer oder äußerer Blut- oder sonstiger Flüssigkeitsverluste, z.B. auch bei Verbrennungen, Brechdurchfällen oder starkem Schwitzen→ Volumenmangelschock
  • ausgelöst durch Vergiftungen → septischer Schock
  • ausgelöst durch Allergien → anaphylaktischer Schock
  • ausgelöst durch Kopfverletzungen → neurogener Schock
  • ausgelöst durch Unterzuckerung → hypoglykämischer Schock
  • Anzeichen: zunehmende Körperschwäche, infolge Schwindel taumelnder Gang, nachlassende flache Atmung ( Frequenz normal → 18 – 20 / Min. ), Blutdruckabfall, erhöhter Puls, der zunehmend schwächer wird, kalte, blasse Schleimhäute, Endstadium → Bewusstlosigkeit -> Lebensbedrohlicher Zustand für das Tier, wenn nicht schnelle tierärztliche Rettung erfolgt
  • Cornea – Reflex mit Hilfe von Fingerdruck auf Hornhaut des offenen Auges prüfen → Lidreflex muss selbst bei Bewusstlosigkeit eintreten
  • Erste Hilfe – Maßnahmen : rechte stabile Seitenlagerung, Kopf strecken und wenn möglich tiefer lagern, damit Hirn besser durchblutet werden kann
  • schnellstens Tierarzt aufsuchen

 

15. Herzstillstand

  • Anzeichen : Puls nicht mehr fühlbar
  • Erste Hilfe – Maßnahmen : rechte stabile Seitenlagerung, Kopf strecken und Fang geschlossen halten, Herzdruck/Brust-Massage 1 x /Sek. , nach 10 Herzmassagen, 3 x Atemspenden durch die Nase bei geschlossenem Fang, dann wieder 10 Herzdruck-Massagenschnellstens
  • schnellstens Tierarzt aufsuchen, jede Minute zählt über Leben oder Tod

 

16. Atemstillstand

  • Anzeichen: Brustkorb bleibt regungslos, keine Ausatmungsluft aus der Nase
  • Mundhöhle zunächst auf Fremdkörper untersuchen
  • Zunge aus Fang ziehen  → hoffen, dass Spontanatmung einsetzt
  • Atemspenden durch die Nase bei geschlossenem Fang, aber nicht zu schnell und häufig schnell
  • schnellstens Tierarzt aufsuchen, jede Minute zählt über Leben oder Tod

 

17. Hitzschlag

  • Anzeichen : Hund hechelt, Zunge weit herausgestreckt, leckt sein Fell, erbricht
  • Erste Hilfe – Maßnahmen : Hund mit feuchten Tuch erst Extremitäten dann gesamtes Fell bedecken oder mit Hilfe von Blumensprüher Fell mit Wasser anfeuchten damit Verdunstungskälte Körpertemperatur wieder auf Normal-wert von 38,3 – 39° C abkühlt
  • lebensbedrohlicher Zustand, der zum Kreislaufversagen durch Volumen-mangelschock führen kann
  • schnellstens Tierarzt aufsuchen

 

18. Vergiftungen

  • Anzeichen : Erbrechen, Durchfall, Krämpfe, Blutdruckabfall, erhöhter Puls, der zunehmend schwächer wird, kalte, blasse Schleimhäute, Endstadium → Bewusstlosigkeit
  • wenn Giftpräparat bekannt ist, das Vergiftung ausgelöst hat, Packung mit zu Tierarzt bringen
  • schnellstens Tierarzt aufsuchen, jede Minute zählt über Leben oder Tod

 

19. Krampfanfälle

  • Auslösende Ursachen :  Epilepsie, Stoffwechselstörungen wie Diabetes, Tumore, Verletzungen des Zentralnervensystems, Herz- oder Kreislaufstö-rungen
  • Auftretende äußere Symptome : Hinstürzen, verstärkter Speichelfluss, Nerven-Zuckungen, Harn- und Kotabsatz sind meistens nach wenigen Minuten vorbei,  können aber jederzeit wieder auftreten
  • Vorsicht ! Hund beißt in diesem Zustand wild um sich
  • Erste Hilfe – Maßnahmen : Decke über Hund werfen und abwarten bis Anfall vorbei ist, dann wird Hund auch wieder normal reagieren
  • Tierarzt zur genaueren Untersuchung aufsuchen

Impfempfehlungen für Jagdhunde

von Dr. Thomas Dittus, Tierärztliche Klinik Stadtsteinach

Nachdem es in den letzten Jahren immer wieder zu recht kontroversen Diskussionen über Sinn und Unsinn von Impfungen für Menschen und Haustiere gekommen ist, manche Menschen sich zu regelrechten Impfgegnern entwickelt haben, hat der Bundesverband der praktizierenden Tierärzte zusammen mit der Deutschen veterinärmedizinischen Gesellschaft Impfempfehlungen herausgegeben. Diese richten sich nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und werden von einer sehr breiten Mehrheit der Tierärzte getragen.

Als erstes möchte ich die Krankheiten, gegen die ein Jagdhund geimpft werden kann, kurz vorstellen:

1. Tollwut

Tollwut ist eine bis heute nicht therapierbare Zoonose, d. h. eine Erkrankung, die sowohl Mensch als auch ‘Tier befallen kann. Jährlich infizieren sich in Europa ca. 200 Menschen am Tollwutvirus und es sterben weltweit ca. 25 000 bis 35 000 Menschen an Tollwut, vornehmlich in Indien und Afrika. Die Übertragung der Tollwut geschieht meist durch Bisse infizierter Tiere.

 

2. HCC (ansteckende Leberentzündung der Hunde)

Die HCC ist eine Erkrankung, die nur den Hund befällt, mit Durchfall und Erbrechen einhergeht und zum Tode führen kann. Dank konsequenter Impfung ist die HCC in Deutschland praktisch nicht mehr anzutreffen.

 

3. Staupe

Staupe ist eine Virusinfektion, die außer Hunden auch Füchse, Marder, Frettchen, Robben u. a. befallen kann. In Regionen, in denen viel geimpft wird (Städte), gibt es praktisch keine Staupe mehr, in ländlichen Regionen und im Ausland ist Staupe noch häufig anzutreffen. Durch unsere Nähe zu Tschechien und weil viele Menschen aus dem Urlaub Hunde mit Infektionen und ohne Impfungen importieren, nimmt Staupe auch bei uns wieder zu. Staupe kann neben Durchfall und Erbrechen auch als Hauterkrankung auftreten du zum Tode führen.

 

4. Leptospirose (Stuttgarter Hundeseuche, Weil´sche Krankheit)

Leptospirose ist eine heute noch bei Menschen und verschiedenen Tierarten anzutreffende Krankheit. Erregerreservoir sind infizierte Nager (Mäuse, Ratten), Menschen können sich am Urin infizierter Haustiere anstecken. Leber- und Nierenfunktionsstörungen stehen im Vordergrund. auch Leptospirose kann tödlich sein, eine Behandlung mit Antibiotika ist möglich. Wichtig zu wissen ist, dass es heute andere Staupe-Erreger gibt aus vor einigen Jahren. Die Impfstoffhersteller haben reagiert und es gibt wirksame Impfstämme. Achten Sie darauf, dass der Leptospirose-Impfstoff eine Komponente gegen „Leptospira bratislava“ enthält. Dieser Typ ist insbesondere in Bayern anzutreffen.

 

5. Parvovirose

Parvovirose ist eine Virusinfektion, die vor allem Jungtiere befällt und bei diesen schwere Durchfälle, aber auch Herzmuskelentzündungen hervorruft. Ein Gramm Kot eines infizierten Hundes kann eine Million andere Hunde anstecken. Die Krankheit ist durch Impfung gut in Schach zu halten.

 

6. Zwingerhusten (Parainfluenza)

Zwingerhusten ist eine akut bis chronisch verlaufende Atemwegserkrankung, deren Erreger überall anzutreffen sind, besonders dort, wo sich viele Hunde aufhalten (Ausstellung, Tierheime etc.)

 

7. Borreliose

Borreliose wird von Zecken übertragen. Es gibt verschiedene Borrelienstämme, die Erkrankung führt bei Hunden meist zu Gelenksentzündungen, aber auch zentralnervöse Störungen sind möglich. Borreliose ist weit verbreitet. Die Impfung schütz nicht gegen alle Stämme, eine Behandlung der Borreliose ist möglich.

 

8. Herpesvirusinfektion

Das Hundeherpesvirus gefährdet vor allem trächtige Hündinnen. Es kann zum Absterben der Welpen oder zu lebensschwachen Welpen führen. Eine Impfung der trächtigen Hündin ist möglich.

 

 

Impfempfehlung:

 

1. Core-Komponenten (Impfungen, die unbedingt anzuraten sind)

 

Grundimmunisierung:

8  Wochen: Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose

12 Wochen: Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut

16 Wochen: Staupe, (HCC), Parvovirose, Tollwut

16 Monate: Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose, Tollwut

 

Wiederholungsimpfung:

jährlich Leptospirose

alle zwei bis drei Jahre Staupe, HCC, Parvovirose, Tollwut

 

 

2. Non-core-Komponenten (Impfungen, die nicht unbedingt notwendig sind)

 

Zwingerhusten

Für Hunde mit erhöhter Infektionsgefahr (Tierheime, Welpengruppen, Hundeplatz, Ausstellung)

Impfung mit der Grundimmunisierung im Welpenalter, danach jährliche Auffrischung.

 

Borelliose

Für Hunde, die einem erhöhten Zeckenrisiko ausgesetzt sind, Impfung mit der Grundimmunisierung mit 12 und 16 Wochen, danach jährliche Auffrischung.

 

Herpesvirusinfektion

Für Zuchthündinnen, erste Impfung etwa zum Zeitpunkt des Bedeckens, Nachimpfung nach drei bis vier Wochen. Bei jeder Trächtigkeit wieder nach diesem Schema impfen.

 

 

Kommentar:

Ob es sinnvoll ist, gerade Jagdhunde, die ein erhöhtes Tollwutrisiko tragen, weniger als jährlich zu impfen, ist äußerst fraglich. Der verlängerte Impfschutz ist laut Hersteller auch nur gewährleistet, wenn der Welpe wie oben beschrieben grundimmunisiert ist, d. h. im ersten Jahr zweimal (12. und 16. Wochen) gegen Tollwut geimpft ist. Ferner ist zu beachten, dass eine jährliche Impfung gegen Tollwut auch bei Reisen in verschiedene Länder, z. B. Schweiz, Vereinigtes Königreich u. a. vorgeschrieben ist.

Meine persönliche Empfehlung:

Da die Kosten einer einfachen Leptospirose/Zwingerhusten-Impfung sich nicht eklatant von einer Kombination mit Tollwut unterscheiden, würde ich jährlich Leptospirose, Zwingerhusten  und Tollwut und alle drei Jahre zusätzlich gegen Staupe, HCC und Parvovirose  impfen.

Der Jagdgebrauchshundeverein Oberfranken e.V.

Der Jagdgebrauchshundeverein Oberfranken e.V. arbeitet eng mit der Kreisgruppe zusammen. Die Verantwortlichen engagieren sich sehr stark im Bereich der Hundeausbildung und führen entsprechende Kurse und Weiterbildungen durch bzw. halten diverse Prüfungen ab.

Termine und weitere Informationen finden Sie unter www.jgv-oberfranken.info.

Ihre Ansprechpartner bei Fragen rund um den Jagdhund:

1. Vorsitzender des JGV Oberfranken e.V.

Michael Mickisch

mobil: 0151 / 1491 65 16

email: mikelmick@t-online.de

 

2. Vorsitzender

René Witzgall

mobil: 0162 / 444 09 86

email: rene.witzgall@freenet.de

Kursleiter:

Klaus Lenke

mobil: 051 / 2417 30 47

email: klauslenke0@gmail.com

und 

Heike Witzgall, zugleich Schriftführer des JGV Oberfranken e.V.

mobil: 0170 / 273 11 63

email: heike-luca@gmx.de

Durch den BJV bestätigte Nachsuchenführer im Landkreis Kulmbach

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Stefan Burger
0170 - 418 63 29
s.burger500@web.de
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Klaus Lenke
0151 - 241 730 47
klauslenke0@gmail.com

Weitere Nachsuchengespanne

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Markus Weishäupl
0151 - 1902 59 96
markus-weishaeupl@t-online.de
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Peter Schöffel
0170 - 337 84 70
schoeffel-peter@t-online.de

Sie benötigen noch ein paar Stöberhunde für einen Drückjagdeinsatz?

Mitglieder bzw. Hundeführer aus dem JJV und/oder JGV stehen gerne zur Verfügung. Es handelt sich hier nicht um größere, professionell organisierte Stöbergruppen, sondern mehr oder weniger um Einzelpersonen, die bei Bedarf ihre Hilfe anbieten.

Ansprechpartner für die Stöberhunde sind:

  • Dieter Pöhlmann, mobil 0175 / 872 93 60
  • Tim Pöhlmann, mobil 0172 / 982 55 09

Im Bedarfsfall können Sie sich gerne an die genannten Herren wenden. Diese werden dann alles weitere versuchen zu organisieren.