Niederwild

Die Hauptwildart im Landkreis Kulmbach ist nach wie vor das Rehwild.

Zum Niederwild zählen wir aber u. a. auch Hase, Fasan, Rebhuhn und die diversen Entenarten. Jede einzelne Spezies bedarf in einer Kulturlandschaft, die auch immer mehr einem Freizeitdrang der Bevölkerung unterliegt, einer gezielten Pflege und eines artgerechten Biotops.

Für diesen Zweck gibt es auch verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie hierzu mit Ihren Jagdgenossen vor Ort, wie verschiedene Maßnahmen in die Praxis umgesetzt werden könnten. Der gemeinsame Dialog in solchen Dingen ist immer zielführend und viele Maßnahmen lassen sich bei rechtzeitiger Absprache auch mit den landwirtschaftlichen Zielen in Einklang bringen.

Herr Köhl und seine Kollegen vom AELF in Kulmbach stehen Ihnen hier gerne mit Rat und den Hinweisen auf entsprechende Förderrichtlinien zur Verfügung. Kontaktdaten: www.aelf-ku.bayern.de, Telefon 09221/5007-0, Durchwahl -100).

Seit dem letzten Jahr gibt es für unsere Region auch einen Wild-Lebensraumberater. Herr Matej Mezowski hat seinen Dienstsitz in Bad Staffelstein, besucht Sie aber für eine individuelle Beratung gerne vor Ort. Vereinbaren Sie mit ihm einfach telefonisch einen Termin (Tel. 09573/332-0, Durchwahl -32)

Schwarzwild

Des einen Freud´, des anderen Leid: Schwarzwild ist –nicht nur im Landkreis Kulmbach- eine Wildart, die ihre eigenen Reize hat und, obgleich massiver Schäden beim Jäger auch eine gewisse Faszination auslöst.

Kaum eine andere heimische Wildart lebt in einer derartig straff geordneten Sozialstruktur wie die Schwarzkittel. Wird diese Ordnung in irgendeiner Weise aufgebrochen oder gestört, hat das oftmals tiefgreifende Auswirkungen auf die Population und deren Zuwachs.

Vor gut 20 Jahren waren die Sauen noch ein echtes Highlight im Revieralltag. Kam mal eine Sau zur Strecke, wurde sie anschließend in geselliger Runde noch um das eine oder andere Mal mehr „erlegt”, und erbrachte dem Schützen schon einen fast heldenartigen Status.

Heutzutage wäre  so mancher Revierpächter froh, wenn die Sauenpopulation nicht gar so oft seine Fluren heimsuchen würde.

Es ist weiß Gott ein unvergessliches Erlebnis, wenn beispielsweise beim nächtlichen Ansitz Sauen die Kirrung anwechseln, oder wenn man in tiefverschneiter Waldlandschaft nach dem Kreisen auf seinem zugewiesenen Platz steht, und plötzlich die Rotte wie aus dem Nichts über die Schneise fliegt und man versucht, einen sicheren Schuss anzutragen. All das sind Eindrücke, die uns Jägern vorbehalten bleiben und uns so schnell nicht mehr aus dem Kopf gehen.

Doch, so interessant und aufregend die Jagd auf dieses Wild ist, so leidig steht das Thema „Wildschaden” mittlerweile ganz oben auf der Agenda der Jäger im gesamten Landkreis.

Der oft zitierte Jägergruß „Waidmannsheil” verkommt leider immer mehr zum „…und, was machen die Sauen?”

Die Wildschadenssituation ist sowohl für Jäger, aber insbesondere auch für Landwirte und Waldbesitzer zu einem oft untragbaren Zustand eskaliert.

Aufgrund üppigem, ganzjährigem Nahrungs- und Deckungsangebot in Wald und Feld macht es uns eine Bejagung nicht gerade einfach. Den Schwarzkitteln mangelt es wirklich an gar nichts, was den Populationszuwachs eindämmen könnte. Neben Wildschäden sind auch die Ausbreitung von Tierseuchen wie die Schweinepest, Problemen mit Schwarzwild im urbanen Bereich und die steigende Gefahr von Verkehrsunfällen weitere Aspekte, die immer wieder für Schlagzeilen und Diskussionen sorgen.

Probleme, die der Jäger allerdings nicht alleine stemmen kann, sondern hier auf die Hilfe seitens Behörden und explizit der Landwirtschaft angewiesen ist.

Grundlage für einen gemeinsamen Erfolg ist hier die Zusammenarbeit der verschiedenen Interessensgruppen.

So wurde beispielsweise in den Jahren 2009 bis 2014  u. a. auch im Landkreis Kulmbach auf Initiative des BBV versucht, gemeinsam auf Augenhöhe mit Jägern, Jagdgenossen und Behörden regionalspezifische Strategien und Lösungsansätze gegen die Schwarzwildproblematik zu erproben.

Themen wie Kirrkonzepte, Bejagungsschneisen, Einsatz von technischen Hilfsmitteln bis hin zu revierübergreifenden Drückjagden wurden im genannten Zeitraum immer wieder thematisiert, durchgeführt und bewertet.

Durch die paritätische Besetzung der Gremien erfolgte so ein Dialog zwischen den Parteien, der auch immer mehr zum besseren Verständnis für die Probleme und Besorgnisse des jeweiligen Gegenübers beigetragen hat.

Dieser gute Kontakt untereinander wurde schnell über die Landkreisgrenzen hinaus bekannt und suchte in so mancher Jagdgenossenschaft Nachahmer.

Allerdings kam man auch sehr schnell zu der Erkenntnis, dass es ein Allheilmittel zur Problemminderung nicht gibt.

So ist vielmehr das Zusammen- bzw. Wechselspiel der verschiedensten Methoden der Schlüssel des Erfolgs. Nur eine ganzjährige, stringente Bejagung unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorgaben und im Zusammenspiel mit allen Beteiligten wird uns helfen, die Schäden in einem halbwegs erträglichen Rahmen zu halten.

In letzter Konsequenz ist es dann aber doch immer wieder der Jäger, der einzig und allein mit seiner Waffe sich der Thematik annehmen kann und muss.

Afrikanische Schweinepest – Hinweise des staatlichen Veterinäramts im Landratsamt Kulmbach

Hier können Sie sich ein Merkblatt mit Aktuellen Informationen / Hinweisen / Verhaltensregeln für Jäger zur Afrikanischen Schweinepest herunterladen.

(Stand: Novemer 2017)

Flyer zur Schwarzwildbejagung

In der Projektgruppe “Brennpunkt Schwarzwild” wurden u. a. Flyer entwickelt, die eine Handlungshilfe bei der Schwarzwildbejagung dienen sollen.

Folgende Themenbereiche wurde behandelt:

Wildbret-Hygiene

Hinweise zur Untersuchung von Wildschweinproben im Landkreis Kulmbach

Für einen reibungslosen Ablauf gilt bitte folgendes zu beachten:
Für die Radiocäsium-Untersuchung werden mind. 500 g reines und kleingeschnittenes Muskelfleisch benötigt, keine Backendrüsen oder Fett. Verunreinigtes Fleisch oder Proben mit zu geringem Gewicht werden nicht bearbeitet.
Bitte verpacken Sie diese Probe separat zur Trichinenprobe in einem gut verschlossenen Plastikbeutel und schreiben Sie zur eindeutigen Zuordnung darauf mit einem wasserfesten Stift gut lesbar die Wildmarkennummer.
In den Beutel der Trichinenprobe ist der Abschnitt der Wildmarke zu packen. Des Weiteren ist der Wildursprungsschein und das mit den nötigen Angaben ausgefüllte Protokoll beizufügen.

Die Gebühren für die Radiocäsium-Messung betragen für Mitglieder des JJV Kulmbach 10,00 Euro und für Nichtmitglieder 13,00 Euro. Diese sind bei Abgabe der Probe direkt im Büro des Schlachthofs zu entrichten. Die zusätzlichen 3 € werden für Kalibrierungs- bzw. Instandhaltungskosten des Prüfgerätes verwendet.

 

Das Ergebnis der Becquerel-Untersuchung kann falls gewünscht telefonisch oder per Email übermittelt werden. Hierdurch erfolgt eine auf diesen Wert bezogene Freigabe zum Inverkehrbringen des Wildbrets.  Dieses Formular dient auch zur Beantragung einer Entschädigung bei Überschreitung des Grenzwertes.
Herr Grühn und seine Mitarbeiterinnen stehen unter der Rufnummer 09221/2027 für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

 

Laut Weisung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind Messergebnisse mit dem vom Jagdschutz- und Jägerverein Kulmbach e. V. verwendeten Messgerät der Firma Berthold Technologies, Typ LB 200, in einer Höhe von 500 Bq/kg mit einer Überschreitung des EU-Grenzwertes von 600 Bq/kg gleichzusetzen. Entsprechendes Wildbret darf demzufolge nicht in Verkehr gebracht werden. Einem Antrag auf Entschädigung wird allerdings stattgegeben.

 

Sie wollen lediglich die Untersuchung auf Trichinen durchführen lassen?
Auch kein Problem. Bitte liefern Sie dann diese Probe in gewohnter Weise ebenfalls direkt am Schlachthof Kulmbach an.
Nach wie vor ist dort an folgenden zwei Tagen eine Untersuchung der Wildschwein-Proben auf Trichinen möglich:

Montag
Bitte beachten: Damit die  Proben an diesem Tag noch bearbeitet werden können, sind sie zwingend bis spätestens 11.00 Uhr abzugeben, ansonsten kann die Beprobung erst am darauffolgenden Donnerstag erfolgen.

Donnerstag
Hier gilt: Spätester Abgabezeitpunkt, damit die Proben noch an diesem Tag bearbeitet werden können, ist hier 9.00 Uhr. Ansonsten erfolgt die Untersuchung entsprechend am darauffolgenden Montag.
Sollte der Montag ein Feiertag sein, findet die Beprobung am darauf folgenden Dienstag statt. Bei Feiertagen am Donnerstag oder aber Freitag verschiebt sich die Beprobung jeweils um zwei Tage nach vorne.

Eine reine Abgabe aller Proben ist grundsätzlich immer von Montag bis Donnerstag von 6 bis 15 Uhr und Freitag von 6 bis 12 Uhr möglich.
Eine Sperrfrist für die zu untersuchenden Tiere besteht jeweils bis 15.00 Uhr.
Die Ergebnisse der Trichinenuntersuchung werden nicht mehr telefonisch mitgeteilt. Erfolgt bis zum Ablauf der Sperrfrist keine Benachrichtigung, sind die Tierkörper bezogen auf dieses Ergebnis zur weiteren Verwendung freigegeben.
Die Gebührenabrechnung für die Trichinenuntersuchung erfolgt in gewohnter Weise vierteljährlich mit einem Schreiben durch das Landratsamt (9,- €/Probe).

Proben zur Untersuchung der Schweinepest können nach wie vor mit dem entsprechenden Begleitschreiben ebenfalls im Schlachthof abgegeben werden. Das hierfür nötige Equipment erhalten Sie bei Herrn Heinrich Rauh im Landratsamt bzw. im Veterinäramt. Diese Untersuchung ist kostenfrei.

Entsorgung von Konfiskat

Das staatliche Veterinäramt im Landratsamt Kulmbach gibt folgende Hinweise für die Entsorgung der Reste von erlegtem Wild und von Wildtieren. (Stand Juni 2017)

Bitte klicken Sie hier

Ferner besteht die Möglichkeit zur Anlieferung an der Sammelstelle bei der Straßenmeisterei in Leuchau und seit neuestem in Presseck an der Kläranlage. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Kulmbach bei Herrn Heinrich Rauh bzw. Herrn Thomas Schmidt.

Wildlebensraumberatung

“Die Wildlebensraumberatung in Bayern widmet sich der Aufgabe, eine breite Palette an Tierarten zu fördern. Diese reicht von Feldhasen und Rebhühnern über Goldammer und Feldlerchen bis hin zu Bienen und Schmetterlingen. Blühflächen, Bienenweiden, Streuobst, wildtiergerechte Winterbegrünung von Feldern und blühende Ackerränder sind ein kleiner Ausschnitt von derzeit rund 50 Maßnahmen, welche im Angebot sind. Das Motto der Wildlebensraumberatung lautet “Lebensräume verbessern – Wildtiere fördern – Mensch und Natur verbinden”. Die Wildlebensraumberatung zeigt allen Interessierten praktische Wege, dieses Motto umzusetzen und die Biodiversität zu steigern. Mit den Beteiligten werden lebensraumverbessernde Maßnahmen in der Landschaft umgesetzt. Die entstandene, abwechslungsreiche Kulturlandschaft ist für Wildtiere ein sicherer Lebensraum und für uns Menschen ein Ort des Wohlbefindens.”

Die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellt in den einzelnen Regierungsbezirken eine stets kostenfreie Unterstützung für Landwirte und Jäger durch die Wildlebensraumberater zur Verfügung. In einem kurzen Filmbeitrag erhalten Sie einen Eindruck der Arbeit eines Beraters.

Für unsere Region wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an:

                                                            Matej Mezovsky
-Wildlebensraumberatung in Oberfranken-
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg
Fachzentrum Agrarökologie Bad Staffelstein
Telefon: 09573/332-32, mobil: 0171/333 2958, Email: Matej.Mezovsky@aelf-co.bayern.de

 

Nehmen Sie Kontakt mit ihm auf. Herr Mezovsky freut sich über Ihren Anruf und berät Sie persönlich gerne auch vor Ort.