Hinweise zur Untersuchung von Wildschweinproben im Landkreis Kulmbach
Ab 01. Dezember 2018 führt Herr Dr. Tibor Reszegh-Staufer als amtlicher Tierarzt am Kulmbacher Schlachthof nur noch die Trichinenuntersuchung durch. Die Untersuchung auf Radiocäsium-Belastung erfolgt ab diesem Zeitpunkt in Eigenregie der Kreisgruppe und wird durch unsere Mitglieder Jürgen Bredemeyer und Heinz Mindergan durchgeführt.
Das ist zu beachten, wenn Sie beide Untersuchungen beauftragen wollen:
In Abstimmung mit Herrn Bredemeyer können sowohl die Radiocäsium- als auch die Trichinenproben jeweils Montag bis Mittwoch in der Zeit von 8.30 Uhr bis 10.30 Uhr in der Apotheke am Holzmarkt in Kulmbach, Holzmarkt 13 abgegeben werden.
Die Trichinenproben werden dann gesammelt durch ihn an den Schlachthof Kulmbach weitergeleitet. Trichinen- und Radiocäsium-Untersuchungen werden wie in der Vergangenheit auch immer Montag und Donnerstag vorgenommen.
Für die Radiocäsium-Untersuchung werden mind. 500 g reines und kleingeschnittenes Muskelfleisch benötigt, keine Backendrüsen oder Fett. Verunreinigtes Fleisch oder Proben mit zu geringem Gewicht werden nicht bearbeitet.
Bitte verpacken Sie diese Probe separat zur Trichinenprobe in einem gut verschlossenen Plastikbeutel und schreiben Sie zur eindeutigen Zuordnung darauf gut lesbar die Wildmarkennummer mit einem wasserfesten Stift.
In den Beutel der Trichinenprobe ist der Abschnitt der Wildmarke zu packen. Des Weiteren ist der Wildursprungsschein beizufügen.
Die Gebühren für die Radiocäsium-Messung betragen für Mitglieder des JJV Kulmbach 10,00 Euro und für Nichtmitglieder 13,00 Euro. Diese sind bei Abgabe der Probe direkt in der Apotheke zu entrichten. Die zusätzlichen 3 € werden für Kalibrierungs- bzw. Instandhaltungskosten des Prüfgerätes verwendet.
Laut Weisung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind Messergebnisse mit dem vom Jagdschutz- und Jägerverein Kulmbach e. V. verwendeten Messgerät der Firma Berthold Technologies, Typ LB 200, in einer Höhe von 500 Bq/kg mit einer Überschreitung des EU-Grenzwertes von 600 Bq/kg gleichzusetzen. Entsprechendes Wildbret darf demzufolge nicht in Verkehr gebracht werden. Einem Antrag auf Entschädigung wird allerdings stattgegeben.
Das Ergebnis der Becquerel-Untersuchung kann falls gewünscht telefonisch oder per Email übermittelt werden. Hierdurch erfolgt eine auf diesen Wert bezogene Freigabe zum Inverkehrbringen des Wildbrets. Ein entsprechendes Protokoll erstellt Herr Bredemeyer. Dieses Formular dient auch zur Beantragung einer Entschädigung bei Überschreitung des Grenzwertes.
Herr Bredemeyer steht unter der Mobilfunknummer 0160/94995810 für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Sie wollen lediglich die Untersuchung auf Trichinen durchführen lassen?
Auch kein Problem. Bitte liefern Sie dann diese Probe in gewohnter Weise direkt am Schlachthof Kulmbach an.
Nach wie vor ist dort an folgenden zwei Tagen eine Untersuchung der Wildschwein-Proben auf Trichinen möglich:
Bitte beachten: Damit die Proben an diesem Tag noch bearbeitet werden können, sind sie zwingend bis spätestens 11.00 Uhr abzugeben, ansonsten kann die Beprobung erst am darauffolgenden Donnerstag erfolgen.
Hier gilt: Spätester Abgabezeitpunkt, damit die Proben noch an diesem Tag bearbeitet werden können, ist hier 9.00 Uhr. Ansonsten erfolgt die Untersuchung entsprechend am darauffolgenden Montag.
Sollte der Montag ein Feiertag sein, findet die Beprobung am folgenden Dienstag statt. Bei Feiertagen am Donnerstag oder aber Freitag verschiebt sich die Beprobung jeweils um zwei Tage nach vorne.
Eine reine Abgabe der Proben ist grundsätzlich immer von Montag bis Donnerstag von 6 bis 15 Uhr und Freitag von 6 bis 12 Uhr möglich. Hierzu steht im Eingangsbereich ein Behälter bereit, in dem die Proben/Begleitschreiben eingelegt werden können, falls das Büro nicht besetzt sein sollte.
Eine Sperrfrist für die zu untersuchenden Tiere besteht jeweils bis 15.00 Uhr.
Die Ergebnisse der Trichinenuntersuchung werden nicht mehr telefonisch mitgeteilt. Erfolgt bis zum Ablauf der Sperrfrist keine Benachrichtigung, sind die Tierkörper bezogen auf dieses Ergebnis zur weiteren Verwendung freigegeben.
In dringenden Fällen steht Dr. Reszegh-Staufer unter der Mobilfunknummer 0176/73110961 gerne zur Verfügung.
Die Gebührenabrechnung für die Trichinenuntersuchung erfolgt in gewohnter Weise vierteljährlich mit einem Schreiben durch das Landratsamt (9,- €/Probe).
Proben zur Untersuchung der Schweinepest können nach wie vor mit dem entsprechenden Begleitschreiben ebenfalls im Schlachthof abgegeben werden. Das hierfür nötige Equipment erhalten Sie u.a. bei Herrn Heinrich Rauh im Landratsamt oder in der Apotheke am Holzmarkt. Diese Untersuchung ist kostenfrei.