Liebe Jägerinnen und Jäger,

ich darf Euch/Ihnen erfreut mitteilen, dass ab Montag, 04. März 2024 unser Messgerät zur Becquerel-Untersuchung wieder zur Verfügung steht.

Ab sofort steht die Apparatur wieder direkt am Schlachthof in Kulmbach, was für alle Beteiligten sicher auch eine gewisse Erleichterung bedeutet.
Denn somit können künftig hier alle Proben, also Trichinen-, Becquerel und (ASP/Schweinepest-)Blutproben abgegeben werden.
Ein herzliches Dankeschön gilt hier dem Leiter des Schlachthofs, Herrn Dirk Grühn und seinen Mitarbeiterinnen, die sich dazu bereit erklärt haben, die Analysetätigkeiten künftig durchzuführen, nachdem unser Jürgen Bredemeyer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen bedauerlicherweise weiterhin nicht zur Verfügung stehen kann.

Für einen reibungslosen Ablauf gilt bitte folgendes zu beachten:
Für die Radiocäsium-Untersuchung werden mind. 500 g reines und kleingeschnittenes Muskelfleisch benötigt, keine Backendrüsen oder Fett. Verunreinigtes Fleisch oder Proben mit zu geringem Gewicht werden nicht bearbeitet.
Bitte verpacken Sie diese Probe separat zur Trichinenprobe in einem gut verschlossenen Plastikbeutel und schreiben Sie zur eindeutigen Zuordnung darauf mit einem wasserfesten Stift gut lesbar die Wildmarkennummer.
In den Beutel der Trichinenprobe ist der Abschnitt der Wildmarke zu packen. Des Weiteren ist der Wildursprungsschein und das mit den nötigen Angaben ausgefüllte Protokoll beizufügen.

Die Gebühren für die Radiocäsium-Messung betragen für Mitglieder des JJV Kulmbach 10,00 Euro und für Nichtmitglieder 13,00 Euro. Diese sind bei Abgabe der Probe direkt im Büro des Schlachthofs zu entrichten. Die zusätzlichen 3 € werden für Kalibrierungs- bzw. Instandhaltungskosten des Prüfgerätes verwendet.

 

Das Ergebnis der Becquerel-Untersuchung kann falls gewünscht telefonisch oder per Email übermittelt werden. Hierdurch erfolgt eine auf diesen Wert bezogene Freigabe zum Inverkehrbringen des Wildbrets.  Dieses Formular dient auch zur Beantragung einer Entschädigung bei Überschreitung des Grenzwertes.
Herr Grühn und seine Mitarbeiterinnen stehen unter der Rufnummer 09221/2027 für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

 

Laut Weisung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind Messergebnisse mit dem vom Jagdschutz- und Jägerverein Kulmbach e. V. verwendeten Messgerät der Firma Berthold Technologies, Typ LB 200, in einer Höhe von 500 Bq/kg mit einer Überschreitung des EU-Grenzwertes von 600 Bq/kg gleichzusetzen. Entsprechendes Wildbret darf demzufolge nicht in Verkehr gebracht werden. Einem Antrag auf Entschädigung wird allerdings stattgegeben.

 

Sie wollen lediglich die Untersuchung auf Trichinen durchführen lassen?
Auch kein Problem. Bitte liefern Sie dann diese Probe in gewohnter Weise ebenfalls direkt am Schlachthof Kulmbach an.
Nach wie vor ist dort an folgenden zwei Tagen eine Untersuchung der Wildschwein-Proben auf Trichinen möglich:

Montag
Bitte beachten: Damit die  Proben an diesem Tag noch bearbeitet werden können, sind sie zwingend bis spätestens 11.00 Uhr abzugeben, ansonsten kann die Beprobung erst am darauffolgenden Donnerstag erfolgen.

Donnerstag
Hier gilt: Spätester Abgabezeitpunkt, damit die Proben noch an diesem Tag bearbeitet werden können, ist hier 9.00 Uhr. Ansonsten erfolgt die Untersuchung entsprechend am darauffolgenden Montag.
Sollte der Montag ein Feiertag sein, findet die Beprobung am darauf folgenden Dienstag statt. Bei Feiertagen am Donnerstag oder aber Freitag verschiebt sich die Beprobung jeweils um zwei Tage nach vorne.

Eine reine Abgabe aller Proben ist grundsätzlich immer von Montag bis Donnerstag von 6 bis 15 Uhr und Freitag von 6 bis 12 Uhr möglich.
Eine Sperrfrist für die zu untersuchenden Tiere besteht jeweils bis 15.00 Uhr.
Die Ergebnisse der Trichinenuntersuchung werden nicht mehr telefonisch mitgeteilt. Erfolgt bis zum Ablauf der Sperrfrist keine Benachrichtigung, sind die Tierkörper bezogen auf dieses Ergebnis zur weiteren Verwendung freigegeben.
Die Gebührenabrechnung für die Trichinenuntersuchung erfolgt in gewohnter Weise vierteljährlich mit einem Schreiben durch das Landratsamt (9,- €/Probe).

Proben zur Untersuchung der Schweinepest können nach wie vor mit dem entsprechenden Begleitschreiben ebenfalls im Schlachthof abgegeben werden. Das hierfür nötige Equipment erhalten Sie bei Herrn Heinrich Rauh im Landratsamt bzw. im Veterinäramt. Diese Untersuchung ist kostenfrei.