Verwendung von Nachtsichttechnik im Landkreis Kulmbach

Zur präventiven Bekämpfung eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest und zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden in der Landwirtschaft hat das Landratsamt Kulmbach daher eine jagdrechtliche Allgemeinverfügung zur Verwendung von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten (Zielhilfsmittel, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen (Wärmebildtechnik- oder Restlichtverstärkungstechnik gemäß Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 der Anlage 2 zu § 2 Abs.…