Zur präventiven Bekämpfung eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest und zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden in der Landwirtschaft hat das Landratsamt Kulmbach daher eine jagdrechtliche Allgemeinverfügung zur Verwendung von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten (Zielhilfsmittel, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen (Wärmebildtechnik- oder Restlichtverstärkungstechnik gemäß Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz)) sowie Taschenlampen in Verbindung mit dem Zielhilfsmittel einer Jagdlangwaffe bei der Jagd auf Schwarzwild in allen Gemeinschafts-, Eigen- und Staatsjagdrevieren im Landkreis Kulmbach erlassen.

Diese Allgemeinverfügung ist heute (17. April 2020) im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach (veröffentlicht in der Tageszeitung „Bayerische Rundschau“) erschienen, tritt am 18.04.2020 in Kraft und ist vorerst bis 31.03.2023 gültig.

Für Reviere außerhalb des Landkreises Kulmbach gilt die Allgemeinverfügung nicht!

Näheres, insbesondere die Auflagen Nr. 2 bis 4 der Allgemeinverfügung, können Sie hier nachlesen.