Auszug aus dem Schreiben von Frau Helene Bauer, Ltd. Ministerialrätin im StMELF:
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Heute wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten vom 7. März 2018“ veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2018 Teil I Nr. 8 vom 13.03.2018, S. 226 ff.).
Die Verordnung tritt am 14.03.2018 in Kraft.
Mit Art. 2 der o. g. Verordnung wird eine ganzjährige Jagdzeit für Schwarzwild eingeführt, d.h. § 1 Abs. 1 Nr. 6 der Bundesjagdzeitenverord-nung wird damit aufgehoben. § 1 Abs. 2 der Bundesjagdzeitenverordnung lautet von nun an wie folgt: „Vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes darf die Jagd das ganze Jahr ausgeübt werden auf Schwarzwild, Wildkaninchen und Füchse.“
Etwaige abweichende Anordnungen dazu bitten wir entsprechend anzupassen oder aufzuheben.
Wir bitten um entsprechende Beachtung und Information an die örtliche Jägerschaft.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Helene Bauer
Leitende Ministerialrätin
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