Sehr geehrte Damen und Herren,
das Landratsamt Kulmbach hat Vorsorgemaßnahmen getroffen, um eine Einschleppung bzw. Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Für die Gemeindegebiete Grafengehaig, Guttenberg, Kupferberg, Ludwigschorgast, Marktleugast, Marktschorgast, Presseck, Rugendorf, Stadtsteinach und Wirsberg besteht ab Samstag, 23.10.2021, eine umfassende Untersuchungspflicht für alle erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP. Hierzu hat das Landratsamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Nach einem ASP-Fall im sächsischen Landkreis Meißen ist das Seuchengeschehen bis auf 150 km an die bayerische Landesgrenze gerückt. Aufgrund dessen hat der Freistaat Bayern seine Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Haus- und Wildschweinebestände angepasst und die nächste Stufe des bereits bestehenden ASP-Frühwarnsystems aktiviert. Davon betroffen sind auch die genannten Gebiete des Landkreises Kulmbach.
Ausführliche Informationen zu Umfang und Auswirkung der Allgemeinverfügung sowie die Verfügung selbst, finden Sie in den nachfolgenden Links bzw. werden den Jagdpächter per Post zugestellt.
- Allgemeines Rundschreiben Landratsamt Kulmbach
- Vortrag Dr. Koller vom Veterinäramt Kulmbach
- Merkblatt zur Blutprobenentnahme
- Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kulmbach zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tier-gesundheitsrecht“) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)
- Untersuchungsantrag (Begleitschreiben zur Blutprobe)