Das neue Jagdgesetz in Bayern wird von Jagdminister Aiwanger als bedeutender Schritt (https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/106-2026/) hervorgehoben, da es das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht stärkt und mehr Eigenverantwortung in den Revieren ermöglicht. Forstministerin Kaniber betont dabei die Orientierung am „Waldpakt 2023“ und die gemeinsame Verantwortung für waldverträgliche Wildbestände.
Zentrale Änderungen sind vor allem:
- Mehr Eigenverantwortung bei der Rehwildbejagung: Unter bestimmten Voraussetzungen können behördliche Abschusspläne entfallen. Zudem beginnt die Jagdzeit für Rehböcke und Schmalrehe künftig früher (ab 16. April).
- Wolf und Goldschakal werden ins Jagdrecht aufgenommen.
- Jagdzeiten können flexibler angepasst werden, insbesondere zur Vermeidung landwirtschaftlicher Schäden (z. B. bei Gänsen, Ringeltauben, Dachsen).
Weitere Neuerungen:
- Mehr Rechtssicherheit bei der Wildtierrettung, etwa beim Einsatz von Drohnen.
- Photovoltaik-Freiflächen gelten nicht als befriedete Bezirke.
- Fallensachkunde wird Teil der Jägerprüfung.
- Insgesamt wird das Jagdrecht modernisiert und digital weiterentwickelt.
Reform des Bayerischen Jagdgesetzes 2026 – Erläuterndes Faktenblatt einschließlich aktueller Handlungsempfehlungen zur Abschussplanfreiheit