(8. März 2017) München – Mit einer Änderung der Fördervorgaben will Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in Maisfeldern die Anlage von Blühstreifen und Bejagungsschneisen voranbringen. Wie der Minister in München mitteilte, müssen Landwirte die entsprechenden Flächen ab sofort nicht mehr aufwändig herausmessen, um Zuschüsse erhalten zu können. „Damit befreien wir all die Betriebe von unnötiger Bürokratie, die sich gezielt für den Natur- und Artenschutz und für die Verbesserung der Wildschweinbejagung engagieren“, so Brunner. Er appellierte an die Landwirte, das Angebot besonders in Gebieten mit viel Maisanbau zu nutzen. Denn gerade hier sei es sinnvoll, die Felder mit Blühmischungen ökologisch aufzuwerten und den Jägern die Schwarzwildjagd zu erleichtern.

Zur förderrechtlichen Erfassung der Flächen gibt es zwei neue Nutzungscodes: „Körnermais mit Blühstreifen/Bejagungsschneisen“ und „Silomais mit Blühstreifen/Bejagungsschneisen“. Damit bleibt den Landwirten die getrennte Angabe von Teilflächen im Mehrfachantrag künftig erspart. Möglich geworden ist die Änderung, weil die EU-Kommission inzwischen toleriert, dass die Streifen der Gesamtfläche zugerechnet werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie nur einen deutlich untergeordneten Anteil des Feldes einnehmen und jährlich abgeerntet oder gepflegt werden, etwa durch Mulchen. Wenn der Anteil der Streifen 20 Prozent überschreitet oder sie als ökologische Vorrangflächen bzw. als Blühflächen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) beantragt werden, müssen sie weiter getrennt erfasst und beantragt werden.

 

 

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