Der Bayerische Ministerrat hat Eckpunkte zur Reform des Jagdgesetzes beschlossen. Ziel ist mehr Eigenverantwortung für Jäger und Grundeigentümer, weniger Bürokratie und passgenaue Lösungen vor Ort. Die geplanten Änderungen betreffen unter anderem die Abschussplanfreiheit beim Rehwild, neue Jagdzeiten, die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht sowie klare Regeln zur Kitzrettung.
Mit der Reform des Bayerischen Jagdgesetzes sollen Jäger und Grundeigentümer künftig mehr Eigenverantwortung übernehmen können. Die wichtigsten Punkte:
📅Abschussplanfreiheit beim Rehwild:
Jagdgenossenschaften und Eigenjagden können jedes Jahr selbst entscheiden, ob sie weiterhin mit behördlichem Abschussplan arbeiten oder eigenständig jagen. Damit erhalten sowohl Jäger als auch Grundeigentümer mehr Flexibilität. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Waldbegang sowie eine klare Vereinbarung, wie die Jagdgenossenschaft über die erlegte Strecke informiert wird. In „roten Revieren“ kommt zusätzlich ein Jagdkonzept hinzu. Vorteil: Weniger Streit um Zahlen, mehr Spielraum für passgenaue Lösungen vor Ort.
⏲️Neue Jagdzeiten beim Rehwild:
Böcke und Schmalrehe dürfen schon ab dem 16. April bejagt werden. Gerade in Waldrevieren erleichtert das die Jagd, bevor die Vegetation dicht wird. Für Jäger bedeutet das: bessere Jagdmöglichkeiten ohne bürokratische Ausnahmegenehmigungen.
🐺Wolf und Goldschakal im Jagdrecht:
Beide Arten werden ins Jagdrecht aufgenommen. Damit sind Grundeigentümer und Jäger künftig besser auf Konfliktfälle vorbereitet – Bayern schafft schon jetzt Rechtssicherheit, während der Bund noch nachzieht.
☀️Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen bleiben Jagdfläche:
Flächen mit PV-Anlagen gelten nicht mehr automatisch als befriedet. Für Grundeigentümer bedeutet das: Jagdgenossenschaften verlieren keine Fläche und die Mindestgrößen für Reviere bleiben stabil. Für Jäger bleibt das Revier vollständig nutzbar.
🗃️Weitere Änderungen mit Praxisrelevanz:
- Klare Regeln für den Einsatz von Drohnen zur Kitzrettung und für Notmaßnahmen bei Mähunfällen.
- Angepasste Jagdzeiten bei Arten, die Schäden verursachen (z. B. Gänse, Dachs, Marder).
- Entbürokratisierung durch digitale Verfahren und den Wegfall unnötiger Schriftformen.
- Erleichterungen durch Zulassung von Schalldämpfern, Fallenjagd und Nachtjagd auf invasive Arten.
👍Fazit:
Die Reform bringt weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und mehr Verantwortung direkt vor Ort. Für Jäger und Grundeigentümer heißt das: weniger Vorgaben „von oben“ und mehr Raum für praktische, regionale Lösungen im Sinne von Wald, Wild und Landwirtschaft.
Hier das Eckpunktepapier des Ministeriums