Das bayerische Staatsministerium für Ernährung Landwirstchaft und Forsten hat bekanntgegeben, dass mit dem 30. Juli 2016 die bereits angekündigte Sonderregelung im Bezug auf die Verwendung von halbautomatischen Waffen in Kraft tritt.

Den genauen Wortlaut der Pressemitteilung des BJV finden Sie hier.