Hier ein Auszug aus seiner Antwort-Mail:

(…)Die Verhandlungen zur Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie, die zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament geführt wurden, sind nun beendet, die neuen Regeln wurden vom EU-Parlament am 14.03. 2017 verabschiedet. Dabei ist zu betonen, dass der ursprüngliche Entwurf deutlich abgeschwächt wurde.

Die ursprünglich vorgesehenen flächendeckenden medizinischen Untersuchungen für Waffenbesitzer und die generellen zeitlichen Befristungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen werden nicht weiter verfolgt. Gemäß den vorgesehenen Änderungen der Feuerwaffenrichtlinie werden automatische Feuerwaffen, die zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaut wurden, verboten, wobei hier Bestandsschutzregelungen vorgesehen sind. Außerdem wird es ein Verbot bestimmter Magazingrößen geben. Zu einem generellen Verbot von Halbautomaten wird es jedoch jedenfalls durch die Änderung der EU-Waffenrichtlinie nicht kommen.

Im Hinblick auf die geplante Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist bereits absehbar, dass diese zu weitaus weniger Änderungsbedarf am nationalen Waffenrecht führen wird, als von vielen zunächst befürchtet. Mit einer Umsetzung der europäischen Vorgaben in das deutsche Recht ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. Daher ist es besonders wichtig, die grundlegenden Entscheidungen bereits jetzt in der Richtlinie festgelegt zu haben.(…)