Mitgliederversammlung beschließt Änderung der Vereinsordnung “Finanzieller Aufwandsersatz bei Unfallfolgen für Jagdhunde im Einsatz”

Am 23. März 2023 hat die Mitgliederversammlung des JJV Kulmbach einstimmig folgende Änderungen der Vereinsordnung zum “finanziellen Aufwandsersatz bei Unfallfolgen für Jagdhunde im Einsatz” beschlossen: Bislang erstattet der Verein 30 % der nachgewiesenen Heilbehandlungskosten bis zu einem Maximalbetrag von 500,00 € pro Schadensereignis und Hund. Die Versammlung hat beschlossen, den Prozentsatz ab sofort auf 50…