Wissenswertes rund um die Jagd

 

Vegetationsgutachten
Anweisungen zum Forstlichen Gutachten und die Ergänzende Revierweise
[...] Die Bewahrung und Herstellung von standortgemäßen und möglichst naturnahen Wäldern unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Wald vor Wild" ist ein wichtiges forst- und jagdpolitisches Ziel in Bayern (Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 des Waldgesetzes für Bayern – BayWaldG). Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild sollen möglichst vermieden werden, dazu soll die Bejagung insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen (Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes – BayJG).

Bei der Abschussplanung ist deswegen neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen. Die zuständigen Forstbehörden äußern sich vor der Erstellung der Abschussplanung in einem Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (Art. 32 Abs. 1 Sätze 2 u. 3 BayJG).

Die Forstbehörden erstellen dazu seit 1986 alle drei Jahre im Vorfeld der Drei-Jahres-Abschussplanung für Rehwild für jede Hegegemeinschaft in Bayern ein Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung.

Die Forstlichen Gutachten sollen die Beteiligten vor Ort (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber) in die Lage versetzen, einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen sie eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.

Die vorliegende Anweisung beschreibt die Einzelheiten des Inventurverfahrens und der Erstellung der Forstlichen Gutachten im Jahr 2012. Das Verfahren wurde in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Jagdgenossen, Eigenjagdbesitzer, Waldbesitzer und Jäger weiterentwickelt, um vor allem die Eigenverantwortung der Beteiligten zu stärken. Aussagekraft und Transparenz der Forstlichen Gutachten werden u. a. durch die Einführung von ergänzenden Revierweisen Aussagen und zusätzliche Auswertungen der Verjüngungsinventur weiter erhöht.[...]

Nähere Informationen zum Thema Vegetationsgutachten finden Sie auf der Internetseite des BJV:
www.jagd-bayern.de/bjv-vegetationsgutachten.html

Ein Vortrag zum Thema Vegetationsgutachten fand am 05.03.2012 in Himmelkron statt. Die Präsentation der Referentin Ramona Pohl vom BJV München stellen wir Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

Schulungsunterlagen Teil 1
Schulungsunterlagen Teil 2
Schulungsunterlagen Teil 3
Ablaufplan des "Forstlichen Gutachtens"
Antrag zur revierweisen Aussage
Antrag für Standardauswertungen inkl. zusätzlicher Auswertungen

Zusatz: Wildschadensverhütung durch artgerechte Notzeitfütterung und Einzelschutz an Forstpflanzen

Nachsucharbeit
Für anstehende Nachsuchen auf Hochwild können Sie Schweißhundeführer Peter Schöffel  kontaktieren.
Sie erreichen Herrn Schöffel unter folgenden Nummern:

Telefon: 09278 77216
Mobil:    0170 3378470

"Mit meinem Hund in der Natur"
Der Hund ist der beste Freund des Menschen, besagt ein alter Spruch. Hunde sind für viele das liebste Familienmitglied und für Alleinstehende oft wichtige Partner. Und auch für den Jäger ist der Vierbeiner bester Freund und bekanntlich unentbehrlicher Helfer. Trotzdem muss es für das Verhalten der Hunde in der Natur Regeln geben, die für ein reibungsloses Miteinander sorgen.

Der Bayerische Jagdverband (BJV) hat in einem Flyer die wichtigsten "Benimmregeln" für den Hund und sein Frauchen/Herrchen zusammengestellt unter dem Titel "Mit meinem Hund in der Natur". Themen sind: Gesetzliche Regelungen, Jagdschutz, Wo darf ausgeführt werden u.v.m..

Als Druckausgabe erhältlich bei der  BJV-Geschäftsstelle, Hohenlindner Straße 12, 85622 Feldkirchen oder hier als PDF-Datei:
Broschüre: "Mit meinem Hund in der Natur"

Rechtliche Hinweise zum Hundeausführen in der Natur
Ratgeber Freizeit und Natur des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Ratgeber als PDF oder direkt unter www.stmug.bayern.de


Jagdzeiten in Bayern
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Informationen zum EG-Lebensmittelrecht
Auswirkungen des EU-Hygienepakets auf die bayerischen fleischverarbeitenden Betriebe (Verbraucherinformationssystem Bayern)

Begleitschreiben bei der Abgabe von Wildbret

Die gesetzlichen Vorschriften:

Auszug aus der EG-Verordnung Nr. 178/2002

Auszug aus der EG-Verordnung Nr. 852/2004
Auszug aus der EG-Verordnung Nr. 853/2004
Auszug aus der EG-Verordnung Nr. 854/2004

Staatliches Veterinäramt Kulmbach
Vortrag im Rahmen der Hegegemeinschaftsversammlungen 2008