Wissenswertes rund um die Jagd
Vegetationsgutachten
Anweisungen
zum Forstlichen Gutachten und die Ergänzende Revierweise
[...] Die Bewahrung und Herstellung von
standortgemäßen und möglichst naturnahen Wäldern unter Berücksichtigung des
Grundsatzes „Wald vor Wild" ist ein wichtiges forst- und jagdpolitisches
Ziel in Bayern (Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 des Waldgesetzes für Bayern – BayWaldG).
Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Nutzung durch
das Wild sollen möglichst vermieden werden, dazu soll die Bejagung insbesondere
die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne
Schutzmaßnahmen ermöglichen (Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Jagdgesetzes
– BayJG).
Bei der Abschussplanung ist deswegen neben der körperlichen Verfassung des
Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu
berücksichtigen. Die zuständigen Forstbehörden äußern sich vor der
Erstellung der Abschussplanung in einem Forstlichen Gutachten zur Situation der
Waldverjüngung (Art. 32 Abs. 1 Sätze 2 u. 3 BayJG).
Die Forstbehörden erstellen dazu seit 1986 alle drei Jahre im Vorfeld der
Drei-Jahres-Abschussplanung für Rehwild für jede Hegegemeinschaft in Bayern
ein Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung.
Die Forstlichen Gutachten sollen die Beteiligten vor Ort (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer und Revierinhaber) in die Lage versetzen, einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen sie eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.
Die vorliegende Anweisung beschreibt die
Einzelheiten des Inventurverfahrens und der Erstellung der Forstlichen Gutachten
im Jahr 2012. Das Verfahren wurde in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der
Jagdgenossen, Eigenjagdbesitzer, Waldbesitzer und Jäger weiterentwickelt, um
vor allem die Eigenverantwortung der Beteiligten zu stärken. Aussagekraft und
Transparenz der Forstlichen Gutachten werden u. a. durch die Einführung von ergänzenden
Revierweisen Aussagen und zusätzliche Auswertungen der Verjüngungsinventur
weiter erhöht.[...]
Nähere Informationen zum Thema Vegetationsgutachten finden Sie auf der
Internetseite des BJV:
www.jagd-bayern.de/bjv-vegetationsgutachten.html
Ein Vortrag zum Thema Vegetationsgutachten fand am 05.03.2012 in Himmelkron statt.
Die Präsentation der Referentin Ramona Pohl vom BJV München stellen wir Ihnen
hier als PDF zur Verfügung.
Schulungsunterlagen
Teil 1
Schulungsunterlagen
Teil 2
Schulungsunterlagen
Teil 3
Ablaufplan des "Forstlichen Gutachtens"
Antrag zur revierweisen Aussage
Antrag für Standardauswertungen inkl.
zusätzlicher Auswertungen
Zusatz: Wildschadensverhütung
durch artgerechte Notzeitfütterung und Einzelschutz an Forstpflanzen
Nachsucharbeit
Für anstehende
Nachsuchen auf Hochwild können Sie Schweißhundeführer Peter Schöffel
kontaktieren.
Sie erreichen Herrn Schöffel unter folgenden Nummern:
Telefon: 09278 77216
Mobil: 0170 3378470
"Mit meinem Hund in
der Natur"
Der Hund ist der beste
Freund des Menschen, besagt ein alter Spruch. Hunde sind für viele das liebste
Familienmitglied und für Alleinstehende oft wichtige Partner. Und auch für den
Jäger ist der Vierbeiner bester Freund und bekanntlich unentbehrlicher Helfer.
Trotzdem muss es für das Verhalten der Hunde in der Natur Regeln geben, die für
ein reibungsloses Miteinander sorgen.
Der Bayerische Jagdverband (BJV) hat in einem Flyer die wichtigsten "Benimmregeln" für den Hund und sein Frauchen/Herrchen zusammengestellt unter dem Titel "Mit meinem Hund in der Natur". Themen sind: Gesetzliche Regelungen, Jagdschutz, Wo darf ausgeführt werden u.v.m..
Als
Druckausgabe erhältlich bei der BJV-Geschäftsstelle, Hohenlindner Straße
12, 85622 Feldkirchen oder hier als PDF-Datei:
Broschüre:
"Mit meinem Hund in der Natur"
Rechtliche Hinweise zum
Hundeausführen in der Natur
Ratgeber Freizeit und Natur des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und
Gesundheit
Ratgeber als PDF oder
direkt unter www.stmug.bayern.de
Jagdzeiten in Bayern
Übersicht
Wildbrethygiene bei
Bewegungsjagden
Rund
ums Wildbret
Ein großer Teil des
jährlich in unseren Revieren gewonnenen Wildbrets entsteht bei Gesellschaftsjagden.
Gerade hier muss also besonders auf waidgerechte Schüsse und eine optimale
Versorgung des Wildbrets geachtet werden. Dr. Thomas Stegmanns gibt
Tipps zur Vorbereitung einer solchen Jagd.
Wildtierbeseitigung
nach Verkehrsunfällen
Nur
Kür, keine Pflicht
Bei einem
Wildunfall wird häufi g der Revierinhaber dazu
gerufen, obwohl das Tier schon tot ist. Warum
eigentlich? Hubert Kerzel, Vorsitzender des
BJV-Ausschusses für Revier- und Wildschutz,
erklärte in seinem Vortrag beim Landesjägertag,
welche Rechte und Pflichten uns Jägern bei
einemWildunfall zukommen – und welche nicht.
Jagdunfälle verhüten
Wichtige
Tipps für Ihre Sicherheit bei Gesellschaftsjagden
Ab dem Herbst
werden wieder die Gesellschaftsjagden in unseren
Revieren angeblasen. Leider ist dies auch die Zeit der meisten Unfälle mit
Jagdwaffen. Hier deshalb einige
Verhaltenstipps zu Ihrer Sicherheit.
Leitfaden für den Revier-
und Waldbegang
Gemeinsam
geht es besser
Wenn Jagdgenossen und
Jäger gemeinsam durchs Revier
gehen, dann lassen sich viele waldbauliche und jagdliche Probleme besser
erkennen und miteinander lösen. Waldbesitzer und Jäger können an Ort und
Stelle besprechen, was ihrer Meinung nach für Wald und Wild notwendig ist. Der
BJV hat einen Leitfaden entwickelt, wie Sie Ihren Revier- und Waldbegang richtig
organisieren und durchführen. Sie können die Checkliste abhaken und zusammen
mit dem Vordruck fürs Protokollausschneiden
und mitnehmen.
Informationen zum
EG-Lebensmittelrecht
Auswirkungen
des EU-Hygienepakets auf die bayerischen fleischverarbeitenden Betriebe
(Verbraucherinformationssystem Bayern)
Begleitschreiben bei der Abgabe von Wildbret
Die gesetzlichen Vorschriften:
Auszug
aus der EG-Verordnung Nr. 178/2002
Auszug
aus der EG-Verordnung Nr. 852/2004
Auszug
aus der EG-Verordnung Nr. 853/2004
Auszug
aus der EG-Verordnung Nr. 854/2004
Staatliches Veterinäramt
Kulmbach
Vortrag im Rahmen der Hegegemeinschaftsversammlungen
2008